OSTWALL
Eidesstattliche Erklärung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben. Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden. Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden.
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer durch das zuständige Hauptzollamt. Das Formular muss sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom ggf. abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben sein. Sie erhalten das entsprechend benötigte SEPA-Mandat für Ihren Kreis vorausgefüllt von uns per E-Mail direkt nach Beauftragung. Sollte der Girokontoinhaber vom Fahrzeughalter abweichen, wird zusätzlich auch vom Girokontoinhaber den Personalausweis benötigt!